Konstituierung

Grundlage für eine funktionierende Arbeit zugunsten der Kirchgemeinde

Die Kirchenpflege wird von den Mitgliedern der Kirchgemeinde gewählt und konstituiert sich zu Beginn der Amtsperiode selbst. In der Konstituierung werden insbesondere folgende Punkte geregelt:

  • Wahl des Präsidiums: erfolgt an der Urne
  • Wahl des Vizepräsidienschaft
  • Ressortverteilung: Jedes Mitglied übernimmt mindestens ein Ressort, zum Beispiel Finanzen, Immobilien, Bildung, Sozialdiakonie oder Kommunikation.
  • Regelungen zu Sitzungen und Arbeitsweise: Festlegung der Sitzungsordnung, der Entscheidungsprozesse und der Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden und Kommissionen in der Geschäftsordnung.
  • Offenlegung von Interessensbindungen: Mitglieder deklarieren mögliche Interessenskonflikte, um Transparenz und Unabhängigkeit der Entscheidungen sicherzustellen.

Die Konstituierung legt die Grundlage für die funktionierende Arbeit der Kirchenpflege über die gesamte Amtsperiode und sichert die strategische, organisatorische und finanzielle Leitung der Kirchgemeinde.

Dominik Siegmann

Vizepräsidium / Aktuariat & Archiv / Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit & IT

Anita Bättig

Erwachsenenbildung / Spiritualität / Gottesdienst & Musik

Urs Bürgin

Liegenschaften & Umweltbewusst handeln

Anna Degen

Kinder, Jugend & Familie

Marlis Siegrist

Diakonie, Generationen, Freiwillige & Weltweite Diakonie