Ihre Kirchenmitgliedschaft
Kircheneintritt oder Übertritt
Sie haben den Wunsch, in die Evangelisch-reformierte Kirche einzutreten? Das freut uns sehr.
So können Sie vorgehen: Füllen Sie unser Formular aus und senden Sie dieses, persönlich unterschrieben, an unser Sekretariat. Unsere Pfarrperson wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die Formalitäten in die Wege leiten.
Sobald der Kirchenrat Ihre Aufnahme in die Evangelisch-reformierte Landeskirche bestätigt hat, werden die zuständigen Stellen (z. B. Einwohnerkontrolle) durch das Sekretariat informiert.
Die zuständige Pfarrperson meldet sich erneut bei Ihnen, sobald der Eintritt / Übertritt durch den Kirchenrat genehmigt wurde.
Bei Fragen zum Eintritt / Übertritt in die Evangelisch-reformierte Kirche dürfen Sie sich bei unseren Pfarrpersonen melden.
Link auf die Seite der Zürcher Landeskirche. Thema Kircheneintritt.
Austritt
Falls Sie Mitglied der Landeskirche sind und austreten möchten, müssen Sie dies schriftlich – mittels Brief mit eigenhändiger Unterschrift, kein E-Mail – der Kirchgemeinde Ihres Wohnorts mitteilen. Zur Bearbeitung eines Austrittsbegehrens brauchen wir folgende Angaben:
– Vollständige Adresse
– Heimatort
– Geburtsdatum
– Taufdatum (falls bekannt)
– Eigenhändige Unterschrift
Eine Begründung ist freiwillig. Sie finden im Internet kostenlose Vorlagen für ein gültiges Austrittsschreiben. Kirchenaustritte bearbeitet das Sekretariat der Kirchgemeinde.
Link zur Seite der Zürcher Landeskirche. Thema Kirchenaustritt. (Befindet sich zuunterst auf der Seite.)
Aktuelle Info aus der Zürcher Landeskirche zum Thema Kirchenaustritt (Auszug aus der Zeitschrift Notabene vom 1.2.26):
„Die Kirchenordnung schreibt vor, dass der Austritt aus der Landeskirche oder die Nichtzugehörigkeit zu dieser der Kirchenpflege am Wohnort schriftlich zu erklären ist. Schriftlichkeit erfordert eine eigenhändige Unterschrift, ein Scan genügt nicht. Erst ab 1. Januar 2027 kann das Austrittsverfahren elektronisch geführt werden, wobei dies auch dann nur Mitgliedern möglich sein wird, die über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.“