Ihre Kirchenmitgliedschaft

Kircheneintritt oder Übertritt

Sie haben den Wunsch, in die Evangelisch-reformierte Kirche einzutreten? Das freut uns sehr.

So können Sie vorgehen: Füllen Sie unser Formular aus und senden Sie dieses, persönlich unterschrieben, an unser Sekretariat. Unsere Pfarrperson wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die Formalitäten in die Wege leiten.

Sobald der Kirchenrat Ihre Aufnahme in die Evangelisch-reformierte Landeskirche bestätigt hat, werden die zuständigen Stellen (z. B. Einwohnerkontrolle) durch das Sekretariat informiert.

Die zuständige Pfarrperson meldet sich erneut bei Ihnen, sobald der Eintritt / Übertritt durch den Kirchenrat genehmigt wurde.

Bei Fragen zum Eintritt / Übertritt in die Evangelisch-reformierte Kirche dürfen Sie sich bei unseren Pfarrpersonen melden.

 

Austritt

Falls Sie Mitglied der Landeskirche sind und austreten möchten, müssen Sie dies schriftlich der Kirchgemeinde Ihres Wohnorts mitteilen. Zur Bearbeitung eines Austrittsbegehrens brauchen wir folgende Angaben:

- Vollständige Adresse

- Heimatort

- Geburtsdatum

- Taufdatum (falls bekannt)

- Eigenhändige Unterschrift

Eine Begründung ist freiwillig. Sie finden im Internet kostenlose Vorlagen für ein gültiges Austrittsschreiben. Kirchenaustritte bearbeitet das Sekretariat der Kirchgemeinde.

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Winterthur Veltheim
Feldstrasse 6
8400 Winterthur
Tel052 267 00 20
E-Mailveltheim@reformiert-winterthur.ch

Informationen